Wir sind Trans*leute, die an Hochschulen sind. Wir arbeiten daran, die Studien- und Arbeitsbedingungen für Trans*leute an Hochschulen zu verbessern, z.B. durch Vereinfachung von Vornamensänderungen im Hochschulsystem und Abbau von Trans*diskriminierung im Hochschulalltag. Wir möchten Wahrnehmbarkeit, Sensibilisierung und Awareness für Trans*themen schaffen. Wir würden gerne ein Netzwerk aus Trans*- und Inter*aktivist_innen werden.
Derzeit kommen die teilnehmenden Trans*menschen aus verschiedenen deutschen Bundesländern und Österreich. Zudem haben wir ein paar Cispersonen in der Gruppe. Wir freuen uns über Teilnahme von, sowie Vernetzung und Austausch mit Inter*aktivist_innen und -netzwerken und weiteren Trans*aktivist_innen und -netzwerken, auch über Ländergrenzen hinweg. Die Arbeitssprache ist gegenwärtig deutsche Lautsprache. Es ist denkbar, dass zu Tagesordnungspunkten ohne deutschsprachigen Fokus in einer anderen Sprache diskutiert wird.
Bei Bedarf versuchen wir gerne Dolmetschung in die gewünschten Lautsprachen und Gebärdensprachen zu organisieren. Warum verwenden wir den Begriff trans*? Und was bedeutet das Sternchen?
Aktuelles
Broschüre „Inter* und Trans* an der Hochschule“
Die Broschüre „Inter* und Trans* an der Hochschule“ ist verfügbar. Sie richtet sich an Entscheidungsträger*innen an Hochschulen und enthält umfassende Informationen zum kompetenten Umgang mit Inter*- und Trans*studierenden.
Historisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung einer Dritten Geschlechtsoption
Die AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik jubelt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und damit den (hoffentlichen) Anfang vom Ende der Zwangszuweisung von Zweigeschlechtlichkeit.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein historischer Meilenstein erreicht, der die Arbeit von Selbstvertretungsorganisationen inter*geschlechtlicher Menschen endlich würdigt.
Die AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik setzt sich seit 2014 an Hochschulen dafür ein, dass Menschen die nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehören dort diskriminierungsärmer studieren und arbeiten können.
Der klagenden inter*geschlechtlichen Person spricht die AG allerbeste Glückwünsche und Dank aus und zieht den Hut vor dem unglaublichen Durchhaltevermögen, diesen langen Rechtsweg zu gehen, dessen Ausgang endlich die rechtliche Anerkennung der Existenz vieler Menschen bedeutet.
Inter*geschlechtliche Menschen haben von Geburt an körperliche und/oder genetische Merkmale, die von der Medizin als geschlechtlich uneindeutig bezeichnet werden. Deswegen sind sie starker, medizinischer Normierung ausgesetzt, wie etwa Zwangsoperationen und Zwangshormongabe. Viele inter*geschlechtliche Menschen verorten sich binär, manche aber nicht. Das heutige Urteil trägt der Lebensrealität von inter*geschlechtlichen Menschen Rechnung, holt sie aus der Unsichtbarkeit und ermöglicht die lang ersehnte Anerkennung ihrer Existenz.
Zusätzlich bietet das Urteil Möglichkeiten der Anerkennung nichtbinärer Geschlechtsidentitäten. Nichtbinäre Menschen sind Menschen, die sich keinem der beiden binären Geschlechter Mann und Frau ausschließlich zugehörig fühlen. Es gibt auch Menschen, die sowohl inter*geschlechtlich, als auch trans*geschlechtlich und/oder nichtbinär sind.
In Folge des heutigen Urteils müssen sowohl der*die Gesetzgeber*in als auch alle anderen Institutionen handeln und der jahrelangen strukturellen Diskriminierung ein Ende bereiten!
Anfang 2017 lief der erste Ergänzungsausweis der „Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V.“ (dgti) für Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören vom Band. Dies wurde von der AG trans*emanzipatorische Hochschulpolitik gemeinsam mit der dgti erreicht. Es war ein Schritt auf dem Weg hin zur geschlechtlichen Selbstbestimmung von inter*geschlechtlichen Menschen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anspricht, sowie von nichtbinären Menschen, für welche das Urteil ebenfalls viele Möglichkeiten bietet. Der Ergänzungsausweis ist das erste vom Bundesministerium des Inneren bestätigte Dokument in Deutschland, welches Menschen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht angehören eine Stimme in Form eines Ausweises bietet. Das Urteil zeigt, dass die Entscheidung für eine solche Öffnung des seit Ende der 80er bestehenden Ergänzungsausweises die richtige war.
Auf dem Weg zu geschlechtlicher Selbstbestimmung an Hochschulen gibt es weiterhin viel zu tun. Hochschulen reproduzieren noch immer Zweigeschlechtlichkeit:
- Minderjährige inter*geschlechtliche Menschen werden an Universitätskliniken auch im Jahre 2017 noch immer in großer Zahl ohne ihre Einwilligung und ohne medizinischen Grund leidvoll zwangsoperiert. Das muss sofort aufhören!
- Auch im Studium werden Menschen außerhalb der Zweigeschlechtlichkeit immer noch zu einem falschen Personenstand genötigt, da die Software in der Hochschulverwaltung in der Regel nur „männlich“ und „weiblich“ als Geschlecht zulässt. Selbst von den hochschuleigenen Softwarehäusern „HIS eG“ und „CAMPUSonline“ wird die seit 2013 geltende Gesetzeslage zum Personenstand immer noch systematisch ignoriert.
- In Lehrveranstaltungen sollen sich alle Teilnehmenden sicher fühlen, auch Menschen, die nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht angehören. Das Herumreichen oder laute Vorlesen von Anwesenheitslisten führt oft zu einem Zwangsouting und sollte daher unterlassen werden. Besser ist es, mit einer Pronomenrunde zu starten in der die Teilnehmenden selbst äußern, wie sie angesprochen werden möchten.
- Lehrende sollten sich außerdem über den diskriminierungsarmen Umgang mit Studierenden informieren, denn die Diskriminierung nach Geschlecht ist leider nur eine von zahlreichen Diskriminierungsformen an Hochschulen. Siehe hierzu z.B. Broschüre diskriminierungskritische Lehre
- Und natürlich sollten auch die Forschungs- und Lehrinhalte den gesellschaftlichen Realitäten Rechnung tragen, indem zum Beispiel geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Texten verwendet wird und indem Forschung die Perspektiven der Betroffenen stärker macht und diese zumindest partizipativ einbezieht, anstatt sie nur als Forschungsobjekte zu benutzen.
Die AG erhofft sich, dass Hochschulen und andere Institutionen nun endlich die Notwendigkeit erkennen, der Diskriminierung von inter*geschlechtlichen und nichtbinären Menschen entgegen zu treten und auch ihnen den Zugang zum Grundrecht Bildung zu ermöglichen!
Mehr zum Urteil und zur Kampagne „Dritte Option“.
Mehr zum Ergänzungsausweis.
(ed con+ form- lnk+)